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Hilfe für Sie!

Es ist die Frage für was Sie Hilfe benötigen. Haben Sie noch nicht bezahlt, dann lesen Sie sich alle Seiten hier durch, dann wissen Sie ob Sie fliegen werden.

Haben man schon bezahlt hat, falls der Termin für die Rückholung durch die Bank verstrichen ist, kann man ein Kündigungs/Wiederrufsschreiben an den Veranstalter per Einschreiben senden.

Hinweise zu Kündigung und Widerruf:

Die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (Kaufverträgen) beträgt 2 Wochen. Sie kann durch Vertrag zugunsten des Verbrauchers verlängert werden; eine Verkürzung der Frist ist nicht zulässig. Vgl. § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

 

Falls dies nicht fruchtet, kann man immernoch rechtliche Schritte einleiten.

Für sonstige Auskünfte und Hilfe sind hier einige Links aufgeführt.

 

Falls Sie nützliche Links für uns haben, wir sind dankbar für Informationen.zum Kontaktformular

 

 

Verbraucherzentrale im neuen FensterHier bekommen Sie Hilfe, bzw. Auskunft und können auch telefonisch anfragen.

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